Waffenschein – wer darf Waffen in Österreich besitzen und wie sind die Auflagen?

Laura

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Auf dem Schießstand
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Der Besitz von Waffen unterliegt in Österreich strengen gesetzlichen Regelungen. Das Waffengesetz legt fest, wer unter welchen Voraussetzungen Waffen erwerben, besitzen und führen darf. Hierbei spielen spezielle Urkunden wie der Waffenpass und die Waffenbesitzkarte eine entscheidende Rolle. Diese Dokumente werden von den zuständigen Behörden nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen ausgestellt.

Grundsätzlich sind Waffen in verschiedene Kategorien eingeteilt, wobei Kategorie A verbotene Waffen umfasst und Kategorie B und C genehmigungs- bzw. meldepflichtige Waffen beinhalten. Um eine Waffe legal zu erwerben und zu besitzen, benötigen Sie in der Regel eine Waffenbesitzkarte. Möchten Sie die Waffe auch außerhalb Ihres Besitzes führen, ist zusätzlich ein Waffenpass erforderlich.

Die Erteilung eines Waffenpasses ist an strenge Auflagen geknüpft. Sie müssen nicht nur die allgemeinen Voraussetzungen wie Volljährigkeit und Verlässlichkeit erfüllen, sondern auch einen nachvollziehbaren Bedarf nachweisen. Dies kann beispielsweise bei bestimmten Berufsgruppen wie Sicherheitsdiensten der Fall sein. Zudem ist der Nachweis eines absolvierten Waffenführerscheins notwendig, der den sicheren Umgang mit der Waffe bescheinigt.

Waffenbesitzkarte – Voraussetzungen und Berechtigungen

Die Waffenbesitzkarte ist ein unverzichtbares Dokument für alle, die in Österreich legal Schusswaffen erwerben und besitzen möchten. Sie berechtigt zum Kauf, Besitz und zur Einfuhr von genehmigungspflichtigen Waffen der Kategorie B sowie zum Erwerb dazugehöriger Munition. Jedoch erlaubt die Waffenbesitzkarte nicht das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Waffenbesitzkarte

Um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, müssen Interessenten mehrere Voraussetzungen erfüllen. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren, wobei es Ausnahmen für Personen unter 21 gibt, sofern der Waffenbesitz für die Berufsausübung notwendig ist. Antragsteller müssen einen plausiblen und legalen Grund für den Besitz von Kategorie B-Waffen angeben sowie ihre Verlässlichkeit und Unbescholtenheit nachweisen. Personen ohne gültige Jagdkarte benötigen zusätzlich ein positives psychologisches Gutachten, das seit Dezember 2019 von den Behörden registriert wird. Bei negativem Befund gilt eine sechsmonatige Wartefrist für einen Neuantrag, nach drei aufeinanderfolgenden negativen Tests sogar zehn Jahre.

Zivildienstleistende sind für 15 Jahre vom Erwerb und Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen ausgeschlossen. Die Bundespolizei prüft die Verlässlichkeit der Antragsteller und übermittelt das Ergebnis an die zuständige Behörde. In Ausnahmefällen kann eine Waffenbesitzkarte bereits ab 18 Jahren ausgestellt werden, sofern eine Rechtfertigung vorliegt.

Berechtigungen durch die Waffenbesitzkarte

Mit einer gültigen Waffenbesitzkarte dürfen Sie genehmigungspflichtige Schusswaffen der Kategorie B legal erwerben, besitzen und einführen. Die Anzahl der erlaubten Waffen wird in der Karte festgehalten. Darüber hinaus können Sie meldepflichtige Waffen der Kategorie C ohne Wartefrist bei einem Gewerbetreibenden kaufen. Jagdkarteninhaber mit Waffenbesitzkarte sind berechtigt, während der Jagdausübung Kategorie B-Waffen zu führen.

Die Kosten für eine Waffenbesitzkarte belaufen sich auf 74,40 Euro für bis zu zwei Schusswaffen. Zusätzliche Gebühren, beispielsweise für das psychologische Gutachten, können anfallen. Ein Waffenpass, der zum Führen von Waffen berechtigt, kostet 118,40 Euro für maximal zwei Schusswaffen.

Waffenpass – Erweiterung der Rechte zum Führen von Waffen

Der Waffenpass ist ein Dokument, das über die Berechtigungen einer Waffenbesitzkarte hinausgeht. Mit einem Waffenpass dürfen Sie nicht nur genehmigungspflichtige Schusswaffen der Kategorie B erwerben und besitzen, sondern diese auch führen und mit sich führen. In bestimmten Fällen kann der Waffenpass sogar für Waffen der Kategorien A und C gelten, was jedoch von den zuständigen Behörden im Einzelfall entschieden wird.

Um einen Waffenpass zu erhalten, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und ein psychologisches Gutachten vorlegen, das Ihre Eignung zum Umgang mit Waffen bestätigt. Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind von dieser Pflicht ausgenommen. Zudem müssen Sie einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen können. Die Kosten für einen Waffenpass betragen 118,40 Euro für bis zu zwei Schusswaffen, hinzu kommen gegebenenfalls weitere Gebühren für das psychologische Gutachten.

Wichtig: Vor dem 1. Juli 1997 ausgestellte Waffenscheine gelten nunmehr als Waffenpässe.

Drittstaatsangehörige müssen ebenfalls die genannten Voraussetzungen erfüllen, um einen Waffenpass zu erhalten. Die Entscheidung über die Ausstellung liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Antragstellung erfolgt bei den für Ihren Wohnsitz zuständigen Stellen, die Ihnen auch Auskunft über geeignete Institutionen für die Erstellung des psychologischen Gutachtens geben können.

Mit einem Europäischen Feuerwaffenpass können Personen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat ihre darin eingetragenen Schusswaffen nach Österreich mitbringen, sofern sie eine Bewilligung der zuständigen österreichischen Behörde einholen. Der Europäische Feuerwaffenpass erleichtert somit das Verbringen von Waffen innerhalb der Europäischen Union, ohne jedes Mal eine gesonderte Einwilligung beantragen zu müssen.

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Waffenkategorien in Österreich

In Österreich gibt es eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Waffenkategorien, die jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Diese Kategorisierung dient dazu, den Besitz und Umgang mit Waffen zu regulieren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Verbotene Waffen der Kategorie A

Zur Kategorie A gehören Waffen, die in Österreich generell verboten sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Vollautomatische Schusswaffen
  • Militärische Ausrüstung und Kriegsmaterial
  • Pumpguns mit Pistolengriff oder Magazin
  • Schlagringe und Schlagstöcke

Der Besitz und Umgang mit verbotenen Waffen ist strafbar und kann zu empfindlichen Strafen führen.

Genehmigungspflichtige Waffen der Kategorie B

Waffen der Kategorie B dürfen nur mit einer speziellen Genehmigung, der Waffenbesitzkarte oder dem Waffenpass, erworben und besessen werden. Zu dieser Kategorie gehören:

  • Faustfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver
  • Halbautomatische Schusswaffen
  • Repetierflinten

Um eine genehmigungspflichtige Waffe zu erwerben, müssen Antragsteller strenge Voraussetzungen erfüllen und ihre Verlässlichkeit sowie den Bedarf nachweisen.

Meldepflichtige Waffen der Kategorie C

Waffen der Kategorie C unterliegen einer Meldepflicht und müssen bei Erwerb oder Besitzwechsel den Behörden gemeldet werden. Dazu gehören:

  • Langwaffen mit gezogenem Lauf (Büchsen)
  • Langwaffen mit glattem Lauf ab einer bestimmten Länge
  • Waffen, die nicht in die Kategorien A oder B fallen

Für den Erwerb meldepflichtiger Waffen ist kein Waffenschein erforderlich, jedoch müssen Käufer volljährig sein und die Waffen ordnungsgemäß registrieren lassen.

Die Einteilung in Waffenkategorien ermöglicht es den österreichischen Behörden, den Zugang zu Waffen zu kontrollieren und potenzielle Gefahren zu minimieren. Durch regelmäßige Überprüfungen und strenge Auflagen wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Waffen besitzen und führen dürfen.

Antragsprozess und erforderliche Dokumente

Um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass in Österreich zu beantragen, müssen Sie verschiedene Schritte durchlaufen und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Der Antragsprozess soll sicherstellen, dass nur zuverlässige und sachkundige Personen Zugang zu Schusswaffen erhalten.

Ablauf des Antragsverfahrens

Das Antragsverfahren für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass umfasst folgende Schritte:

  1. Ausfüllen des Antragsformulars und Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente
  2. Einreichen des Antrags bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Polizeikommissariat)
  3. Überprüfung der Voraussetzungen und der eingereichten Unterlagen durch die Behörde
  4. Durchführung eines waffenpsychologischen Gutachtens (entfällt für Jagdkarteninhaber)
  5. Nachweis der Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen, z.B. durch eine Bestätigung des Waffenfachhändlers über eine absolvierte Schulung
  6. Entscheidung der Behörde über die Erteilung der Waffenbesitzkarte oder des Waffenpasses

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Aktueller Meldezettel
  • Geburtsurkunde oder gleichwertiges Dokument
  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Nachweis des rechtmäßigen Bedarfs (z.B. Gefährdungsnachweis für den Waffenpass)
  • Waffenpsychologisches Gutachten (nicht erforderlich für Jagdkarteninhaber)
  • Bestätigung über die Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen
  • Männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 50. Lebensjahr: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes oder Untauglichkeitserklärung

Kosten für Waffenbesitzkarte und Waffenpass

Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses fallen Gebühren an. Die Kosten für eine Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen betragen 74,40 Euro. Für einen Waffenpass liegen die Gebühren bei rund 120 Euro. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, beispielsweise für das waffenpsychologische Gutachten oder die Sachkundeschulung.

Zuständige Behörden für Waffenangelegenheiten

Wenn Sie einen Antrag für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass stellen möchten, ist die zuständige Waffenbehörde von Ihrem Hauptwohnsitz abhängig. In Ermangelung eines Hauptwohnsitzes richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem aktuellen Wohnsitz. Je nach Region können unterschiedliche Behörden für Waffenangelegenheiten verantwortlich sein:

  • In Bezirken außerhalb von Statutarstädten ist die Bezirkshauptmannschaft die zuständige Waffenbehörde.
  • In Statutarstädten übernimmt der Magistrat die Aufgaben der Waffenbehörde.
  • Wenn die Landespolizeidirektion gleichzeitig als Sicherheitsbehörde erster Instanz für eine Gemeinde fungiert, ist sie auch für Waffenangelegenheiten zuständig.
  • In Wien sind die Polizeikommissariate die verantwortlichen Waffenbehörden.

Um den Antragsprozess zu beschleunigen und Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab einen Termin bei der zuständigen Waffenbehörde zu vereinbaren. Viele Behörden bieten mittlerweile die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung an, was Ihnen zusätzliche Flexibilität bietet.

Durch eine sorgfältige Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und eine frühzeitige Terminvereinbarung bei der zuständigen Waffenbehörde können Sie den Antragsprozess für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass effizienter gestalten.

Unabhängig davon, ob Sie sich an die Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat, die Landespolizeidirektion oder ein Polizeikommissariat wenden, die zuständigen Mitarbeiter werden Sie kompetent durch den Antragsprozess begleiten und sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Anforderungen erfüllen, um legal Waffen in Österreich besitzen zu dürfen.

Waffen in Österreich besitzen – Rechte und Pflichten

Der Besitz von Waffen in Österreich ist mit einer Reihe von Rechten und Pflichten verbunden, die im Waffengesetz geregelt sind. Als Waffenbesitzer müssen Sie sich dieser Verantwortung bewusst sein und stets umsichtig mit Ihren Waffen umgehen.

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Rechtliche Grundlagen für den Waffenbesitz

Das österreichische Waffengesetz bildet die rechtliche Basis für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen. Es definiert die verschiedenen Waffenkategorien und legt fest, welche Voraussetzungen für den legalen Waffenbesitz erfüllt sein müssen. Je nach Kategorie der Waffe benötigen Sie entweder eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass.

Als Waffenbesitzer haben Sie das Recht, Ihre Waffen zu erwerben, zu besitzen und zu führen, solange Sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dazu gehört auch das Recht, Ihre Waffen zu Sportschießen, Jagd oder Selbstverteidigung einzusetzen, sofern Sie über die entsprechenden Berechtigungen verfügen.

Pflichten von Waffenbesitzern

Mit dem Recht auf Waffenbesitz gehen auch Pflichten einher. Eine der wichtigsten Pflichten ist die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition. Sie müssen dafür sorgen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf Ihre Waffen haben, um Missbrauch oder Diebstahl zu verhindern. Hierfür eignen sich spezielle Waffenschränke und Munitionsschränke.

Weitere Pflichten umfassen:

  • Meldung von Änderungen (z.B. Wohnsitzwechsel) an die zuständige Behörde
  • Unverzügliche Meldung bei Verlust oder Diebstahl einer Waffe
  • Regelmäßige Überprüfung und Wartung der Waffen
  • Einhaltung der Transportbestimmungen für Waffen
  • Vorlage der erforderlichen Dokumente bei Kontrollen durch Behörden

Als verantwortungsvoller Waffenbesitzer sollten Sie sich stets an die Regeln des sicheren Umgangs mit Waffen halten. Dazu gehört, die Waffe immer als geladen zu betrachten, den Finger erst im Moment der Schussabgabe an den Abzug zu legen und die Waffe niemals auf etwas zu richten, das Sie nicht beschießen möchten.

Durch die gewissenhafte Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und den sorgfältigen Umgang mit Waffen tragen Sie dazu bei, dass der Waffenbesitz in Österreich sicher und verantwortungsvoll bleibt.

Fazit

Der Waffenbesitz in Österreich unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen und Auflagen. Um überhaupt eine Waffe erwerben und besitzen zu dürfen, müssen Interessenten zunächst eine Waffenbesitzkarte beantragen. Hierfür ist unter anderem ein Nachweis der Verlässlichkeit und der Sachkunde im Umgang mit Waffen erforderlich. Noch höhere Hürden gilt es für den Erhalt eines Waffenpasses zu überwinden, der zum Führen von Waffen berechtigt.

Die zuständigen Behörden prüfen jeden Antrag sorgfältig und bewilligen ihn nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei spielt auch die Kategorisierung der Waffen eine entscheidende Rolle: Waffen der Kategorie A sind generell verboten, jene der Kategorie B erfordern eine behördliche Genehmigung, während Kategorie C Waffen lediglich meldepflichtig sind. Waffenbesitzer haben zudem diverse Pflichten zu erfüllen, wie die sichere Aufbewahrung und regelmäßige Überprüfungen.

Aufgrund der restriktiven Bestimmungen ist der private Waffenbesitz in Österreich vergleichsweise gering. Die strengen Vorschriften dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und sollen Missbrauch vorbeugen. Wer sich für den legalen Waffenbesitz interessiert, sollte sich eingehend mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen und die damit verbundenen Auflagen und Verpflichtungen kennen.