Aktienverlust steuerlich geltend machen: wie gehe ich vor? – Deutschland

Kai, Redaktionsleitung

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Ein Mann schaut sich am PC den Börsenkurs an.
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Aktienverluste sind ärgerlich. So ziemlich jeder Trader hat Erfahrungen mit dem Verlust von Werten bei Aktien gemacht. Wichtig zu wissen ist, dass die Verluste erst dann zählen, wenn sie wirklich realisiert worden sind.

Es besteht auch die Option, dass Verluste zwar erzielt worden sind, man die Papiere aber hält und wartet bis diese wieder an Wert gewinnen können. Beide Szenarien sind denkbar, wenn es darum geht, einen möglichen Umgang mit den Verlusten von Aktien zu wählen. Neben dem Verkauf und der Realisierung der Verluste ist es also auch möglich, dass man schlichtweg abwarten kann bis sich die Situation ändern kann.

Steuerliche Betrachtung: Verluste nur bei Realisierung interessant!

Verluste sind nur dann relevant, wenn sie wirklich realisiert werden. Das bedeutet ganz klar, dass die Verluste nur dann steuerlich relevant und nutzbar gemacht werden können, wenn man sich wirklich dazu entschieden hat, die Aktien mit einem Verlust zu verkaufen und wenn dieser Verlust auch realisiert worden ist.

  • Ausnahme für diese Aktien sind alle Wertpapiere die z.B. in Deutschland vor der Einführung der Abgeltungssteuer erworben worden sind.
  • Vor dem Jahr 2009 konnte man die Verluste aus dem Verkauf von Aktien nicht steuerlich geltend machen. Das heißt, dass man nur Aktienverluste aus dem Zeitraum danach bis heute vor der Steuer geltend machen kann.

Sollte man in einem Jahr also Aktien verkaufen, die einen Verlust gebracht haben, kann dieser Verlust mit Gewinnen verrechnet werden, die man ebenfalls in diesem Jahr erzielt hat. Grundsätzlich ist dies eine Variante, wie der Verlust problemlos geltend gemacht werden kann.

Während diese Verrechnung von Verlust und Gewinn früher vor allem selbst gemacht werden musste und entsprechende Anträge für das Finanzamt vorbereitet werden mussten ist es heute möglich, dass alles komplett digital verrechnet werden kann. Die meisten Broker haben einen digitalen Verlusttopf der genutzt werden kann, um die entsprechenden Verluste geltend zu machen und um genau diese Berechnungen zu vollziehen, was wirklich sehr simpel ist und einfach funktioniert. Die Verluste werden nach dem Verkauf der Aktien im Depot angezeigt. Wenn man jetzt Aktien mit Gewinn verkauft bedeutet dies, dass der Gewinn nicht direkt versteuert werden muss, sondern gegen den Verlust verrechnet werden kann, der bei den Aktien aufgetreten ist.

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Sollte es bei einer wertlosen Ausbuchung aus dem Depot dazu kommen, dass man darüber nachdenkt, diese steuerlich geltend zu machen so muss erwähnt werden, dass auch dies kein Problem mehr darstellt. Die Verluste können ebenfalls mit der Hilfe einer sogenannten Verlustverrechnung geltend gemacht werden. Sie müssen also definitiv mit den positiven Kapitalerträgen steuersparend verrechnet werden. Damit handelt es sich nicht nur um Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, sondern alle anderen Arten von positiven Kapitalerträgen. Bis zu einem Betrag von 20.000 Euro kann die Ausbuchung wertloser Aktien mit den positiven Kapitalerträgen verrechnet werden.

Wichtig: Dividenden und Zinsen können nicht verrechnet werden!

Es gibt ein sogenanntes Verlustverrechnungsverbot, das davon ausgeht, dass mit Zinsen und Dividenden keine Verrechnung erfolgen kann. Das bedeutet, dass man nicht z.B. Aktien mit Verlust verkaufen kann und darauf hoffen kann, dass dieser Verlust mit Dividenden oder Zinsen verrechnet werden kann. Das Thema liegt derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht und wird dort bearbeitet.

  • Das bedeutet ganz klar, dass es dazu kommen kann, dass hier auch entsprechende Änderungen in der Zukunft vorgenommen werden können.
  • Aus der Sicht vieler Aktionäre und Anleger ist es von Vorzug, wenn man auch z.B. Gewinne aus Dividenden mit dem Verlust aus Aktienverkäufen verrechnen kann – aktuell fehlt jedoch die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen, was sich ändern kann.

Wie kann ich Verluste und Gewinne in der Steuererklärung in Deutschland verrechnen?

Wer die Gewinne und Verluste aus verschiedenen Depots in der Steuererklärung verrechnen möchte, der muss dazu die Anlage KAP ausfüllen und bis zum 15. Dezember des betreffenden Steuerjahres eine sogenannte Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen. Diese Bescheinigung kann problemlos bei vielen Banken und Brokern online beantragt werden, was schnell und einfach zu erledigen ist. Die Verlustbescheinigung ist für die Steuererklärung zwingend erforderlich, da sonst eine Verrechnung in der Praxis nicht funktioniert.

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RISIKOHINWEIS: Investitionen in Aktien sind nicht risikofrei. Je nach Kursverlauf können sie auch zum Verlust des gesamten Kapitals führen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die damit verbundenen Risiken vollständig verstanden haben.