Rattengift ist persistent, bioakkumulierend und giftig. Es stellt erhebliche Probleme für die Umwelt, die Biodiversität und letztlich auch die menschliche Gesundheit dar. In der EU gibt es derzeit zwei Kategorien von Rattengiften: Rattengifte der 1. und der 2. Generation. Vor allem die Giftigkeit unterscheidet sich. Während Wirkstoffe der 1. Generation mehrmals aufgenommen werden müssen, bis ein Tier daran stirbt, sind Wirkstoffe der 2. Generation viel toxischer, sodass oft bereits eine Dosis ausreicht. Die zugelassenen Rattengifte basieren auf Blutgerinnungshemmern, die dazu führen, dass die Tiere innerhalb von etwa 3 bis 7 Tagen an inneren Blutungen sterben. Diese Zeitverzögerung soll verhindern, dass die klugen Nager lernen, bestimmte Fallen zu meiden. Es wird angenommen, dass zunehmend mehr Gifte der 2. Generation im Umlauf sind.
Vergiftungen und Umweltrisiken treten überall auf, wo Rattengift eingesetzt wird. Mittlerweile geht man davon aus, dass auch Nicht-Zieltiere vergiftet werden, entweder weil die falschen Tiere an die Köder gelangen oder weil Beutegreifer vergiftete Tiere fangen und fressen. Letzteres wird als Sekundärvergiftung bezeichnet. Eulen- und Greifvögel sowie räuberische Säugetiere sind davon betroffen. Aufgrund ihrer bioakkumulierenden Wirkungsweise sind besonders Giftstoffe der 2. Generation für Sekundärvergiftungen verantwortlich.
Besonders tückisch sind Sekundärvergiftungen, da sie auch Tiere treffen können, die viel größer und schwerer sind als ein einzelner Nager und daher normalerweise eine erheblich größere Menge an Gift überleben würden. Eine zunehmende Anzahl vergifteter Nager in einem Gebiet erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Beutegreifer vergiftete Beute fangen.
Es ist bekannt, dass Rattengifte auch für den Menschen gefährlich sind. Alle zugelassenen Wirkstoffe, unabhängig von ihrer Generation, sind reproduktions- oder zielorgantoxisch oder beides, was bedeutet, dass nicht nur einzelne Organe, sondern auch ungeborene Kinder geschädigt werden können.
In Österreich wurden erstmals offizielle Studien durchgeführt, die zeigten, dass Rattengifte eine Belastung für heimische Wildtiere darstellen. In Zweidrittel der untersuchten Füchse, Eulen und Greifvögel wurden mindestens ein oder mehrere Wirkstoffe der 2. Generation nachgewiesen. Bei etwa einem Drittel der Vögel und 16 % der Füchse waren die Konzentrationen so hoch, dass negative Auswirkungen wahrscheinlich sind. Es wurde auch erstmals eine Belastung von heimischen Fischbeständen mit Rattengiften festgestellt.
Es ist jedoch immer noch nicht bekannt, wie viel Rattengift pro Jahr in Österreich verkauft wird. Die meisten zugelassenen Produkte enthalten Wirkstoffe der 2. Generation, die besonders schädlich sind. Auch Restbestände bereits verbotener Stoffe sind noch im Einsatz und werden teilweise sogar gezielt für die Vergiftung von Wildtieren verwendet.
In der EU wird der Einsatz von Rattengiften durch die Biozidprodukt-Verordnung geregelt. Allerdings haben aktuell keines der zugelassenen Präparate dieses Prüfverfahren bestanden. Tatsächlich sind Rattengifte nur zugelassen, weil es keine Alternativen gibt. Es wird dringend empfohlen, alle anderen denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, bevor zu Giften gegriffen wird.
Tierschutz Austria macht schon lange auf die Probleme von Rattengift aufmerksam. In Wien werden unter anderem auch streng geschützte Feldhamster nachweislich durch Rattengifte getötet. Daher fordert Tierschutz Austria eine Überarbeitung der Wiener Rattenverordnung und hat dazu eine Petition bei der Stadt Wien eingereicht.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Tierschutz Austria vom 26.03.2024
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