Neues ElWG

Laura

©fine1 / stock.adobe.com

Der Begutachtungsentwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird von der Windkraft in weiten Teilen als sehr gelungen angesehen. Er berücksichtigt viele wichtige Neuerungen im Bereich erneuerbarer Energien. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, erklärt, dass die richtige Ausgestaltung dieses Gesetzes für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende sowie für die Versorgungssicherheit Österreichs von entscheidender Bedeutung ist. Er weist jedoch darauf hin, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt, insbesondere bei der Regelung der Systemnutzungsentgelte, damit heimische Erzeuger nicht gegenüber Importstrom benachteiligt werden.

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll das veraltete Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ablösen und den Stromsektor in Richtung erneuerbarer Energien transformieren. Moidl betont, dass dies aus Sicht der Windkraft sehr zu begrüßen ist und dass die richtige Ausgestaltung dieses Gesetzes von entscheidender Bedeutung ist.

Positiver Schritt für die Transformation des Energiesystems

Der Begutachtungsentwurf wird von der Windkraft größtenteils positiv beurteilt. Besonders positiv sind die Regelungen zum Netzausbau, zum Netzanschluss und zur Stärkung der dezentralen Versorgung. Moidl betont auch die Bedeutung klarer Vorgaben für die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit. Es besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf bei den Anschlusspflichten auf Ebene der Übertragungsnetze und beim flexiblen Netzzugang. Außerdem fordert er eine gerechtere Verteilung der Systemnutzungsentgelte, um heimische Erzeuger nicht zu benachteiligen.

Baldige Beschlussfassung ist wünschenswert

Moidl hofft, dass das ElWG bald in geeigneter Form beschlossen wird, da dies ein weiteres wichtiges Puzzlestück für den Ausbau erneuerbarer Energien darstellt. Eine Zweidrittelmehrheit im Parlament ist für die Beschlussfassung erforderlich.

Basierend auf einer Pressemitteilung von IG Windkraft Österreich vom 16.02.2024