Diakonie fordert Ministerin Susanne Raab auf Jugendliche mit schwieriger Lebensgeschichte nicht allein zu lassen

Laura

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Die Diakonie fordert die zuständige Ministerin Susanne Raab auf, ein neues und verbessertes Kinder- und Jugendhilfegesetz mit gleichen Standards vom Neusiedler- bis zum Bodensee zu entwickeln. Martin Schenk, Sozialexperte und Psychologe der Diakonie, betont, dass Jugendliche mit schwierigen Lebensgeschichten über das 18. Lebensjahr hinaus Begleitung und Betreuung benötigen. Er bekräftigt die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf Kinder- und Jugendhilfe über den 18. Geburtstag hinaus.

Prävention spielt eine wichtige Rolle, da Unterstützung nicht nur im äußersten Krisenfall, sondern vor allem vorher greifen und besonderen Belastungen vorbeugen sollte. Martin Schenk erklärt, dass mangelnde Hilfe Kosten anderswo verursacht, wenn Jugendliche im Beruf scheitern, schwierige Verhältnisse erfahren oder ein höheres Krankheitsrisiko besteht.

Die „Verländerung“ der Jugendhilfe hat die Probleme weiter verschärft, da sich die Kinder- und Jugendhilfe bundesweit kaum weiterentwickeln kann, seit die Zuständigkeit allein bei den Bundesländern liegt. Fortschritte sind nur möglich, wenn alle neun Bundesländer gemeinsam Verbesserungen zustimmen, was jedoch aufgrund fehlender festgelegter Strukturen schwierig ist.

Es wird betont, dass benachteiligte Jugendliche ein Recht auf gute Hilfe haben sollten, das nicht ins Belieben der Bundesländer gestellt werden darf.

Auch nach dem 18. Geburtstag endet die Unterstützung nicht einfach, insbesondere für Jugendliche mit schwierigen Lebensgeschichten. Die Diakonie betont die präventive Wirkung der Begleitung, die Abstürzen vorbeugen kann. Im Durchschnitt verlassen junge Menschen in Österreich im Alter von 24 Jahren das Elternhaus, werden aber auch dann oft noch unterstützt.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Diakonie Österreich vom 16.02.2024