Behinderungen stellen Menschen vor erhebliche Herausforderungen im Alltag. Um Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Absicherung zu unterstützen, bieten Bund, Länder und Gemeinden verschiedene Leistungen an. Jedoch müssen Personen, die Unterstützung benötigen, nachweisen, dass sie diese benötigen. Die Kriterien für den Anspruch auf Unterstützungsleistungen orientieren sich jedoch oft an veralteten Vorstellungen darüber, was eine Behinderung ausmacht. Die Behindertenanwaltschaft und der Verein Lichterkette fordern daher eine grundlegende Überarbeitung der Vorgaben für die Entscheidung über den Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderungen in Österreich
Österreich bietet ein vielfältiges Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderungen, darunter Pflegegeld, spezielle Pensionen, persönliche Assistenz, Förder- und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und mehr. Diese Leistungen sind entscheidend, um gleichwertige Ausgangsvoraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen. Die Zugangsvoraussetzungen für diese Leistungen variieren je nach Art der Unterstützung und sind in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien genau festgelegt.
Veraltete Kriterien bei der Beurteilung von Behinderungen
Die Beurteilung des Ausmaßes einer Behinderung basiert häufig auf medizinischen Kriterien, was zu Problemen führt. Das eigentliche Ausmaß der Behinderung hängt stark von gesellschaftlichen Faktoren ab. Menschen werden behindert, wenn ihnen beispielsweise keine Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung steht, was zu erheblichen Einschränkungen in der Kommunikation und sozialen Ausgrenzung führt. Das soziale Modell von Behinderung, das gesellschaftliche Faktoren betont, ist anerkannt und liegt der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugrunde.
Menschen mit psychischer Erkrankung oft benachteiligt
Die Beurteilung von Behinderungen basiert jedoch immer noch auf dem überholten medizinischen Modell. Insbesondere Menschen mit psychischer Erkrankung haben Schwierigkeiten, in verschiedenen Einstufungsverfahren als begünstigte Personen anerkannt zu werden. Das biopsychosoziale Modell von Gesundheit und Krankheit, das Krankheit als Zusammenwirken von körperlichen, psychischen und sozialen Faktoren betrachtet, wird bei der Beurteilung oft nicht einbezogen.
Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung der Rechtsgrundlagen
Die Behindertenanwaltschaft, der Verein Lichterkette und der Nationale Aktionsplan Behinderung fordern eine umfassende Überarbeitung der Rechtsgrundlagen, die die Zugangsvoraussetzungen zu Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen regeln. Das soziale Modell von Behinderung sollte dabei als Leitgedanke dienen. Der Nationale Aktionsplan Behinderung sieht die Evaluierung und Weiterentwicklung der Einschätzungsverordnung vor, um das menschenrechtliche Modell von Behinderung zu berücksichtigen. Der UN-Fachausschuss empfiehlt ebenfalls die Anpassung von Gesetzen auf Bundes- und Landesebene an das menschenrechtliche Modell von Behinderung. Es ist dringend erforderlich, diese Überarbeitung partizipativ und in Zusammenarbeit mit allen relevanten Stakeholdern vorzunehmen, um die Umsetzung der Standards von Teilhabe und Inklusion im Sinne der UN-Konvention in Österreich zu gewährleisten.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen vom 16.01.2024
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